Pfarrgemeinderatswahlen im November 2025

Wahlaufruf | Kandidatensuche
Liebe Pfarrangehörige,
in unserer Pfarrei wird der Pfarrgemeinderat am 8./9. November 2025 gewählt.
Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre
Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei.
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder
beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer
Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.
Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie:
- Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor, (hier zum Formular "Kandidatenvorschlag")
- überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt,
- gehen Sie am 8./9. November 2025 zur Wahl bzw. machen Sie von
der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Herzlich laden wir Sie ein, aktiv von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihren neuen
Pfarrgemeinderat zu wählen.
In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen,
benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen.
Der Wahlausschuss
Eric Condé / Claudia Helbing / Hans Josef Kerp / Dr. Werner Schneichel
Wie wird gewählt?
Die Wahl findet am 8./9. November 2025 in der Pfarrei St. Marien statt. Sie können in jedem Wahllokal
Ihre Stimme abgeben – vor und nach den Gottesdiensten am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen. Die
genauen Orte und Zeiten der Wahllokale werden noch bekanntgegeben. Briefwahl ist möglich, dazu
erhalten Sie noch nähere Informationen.
Wahlberechtigt und wählbar ist, wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
Wahlberechtigt und wählbar sind auch Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.