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Neues Beerdigungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Datum:
3. März 2026
Von:
Dekan Eric Condé, Gemeindereferentin Monika Schneider, Pastoralreferent Felix Tölle und Diakon Andreas Schlösser

Liebe Leserinnen und Leser,

 

das Land Rheinland-Pfalz hat am 1. Oktober 2025 ein neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erlassen, wonach Verstorbene, durch eine zu Lebzeiten verfasste Verfügung über den Verbleib ihrer sterblichen Überreste frei verfügen und demenentsprechende Willenserklärungen kundtun können.

 

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz umfasst und erlaubt:

  • Begräbnisse im Tuch, anstelle des Sarges, die aber einem klassischen Erdbegräbnis entspricht und nicht weiter hier Berücksichtigung findet.

 

  • Die Asche des verstorbenen Menschen kann verstreut werden, innerhalb eines Friedhofes oder außerhalb eines Friedhofes.

 

  • Aushändigung der Ascheurne zur privaten Aufbewahrung.

 

  • Flussbestattung: Die Ascheurne wird in einer wasserlöslichen Kapsel vom Schiff aus in einen dafür vom Gesetzgeber für Bestattungen freigegebenen Fluss innerhalb von Rheinland-Pfalz beigesetzt

 

  • Seebestattung: war immer möglich!
  • Teile der Asche der verstorbenen Person können zur weiteren Verarbeitung, wie etwa zu einem Edelstein hergenommen werden.

 

Diese neuen Möglichkeiten werfen innerhalb der katholischen Kirche, aber auch bei den anderen christlichen Kirchen einige Fragen des Umgangs auf, die wir Ihnen erörtern und erklären möchten, was wir Ihnen anbieten können, wenn Sie sich für eine der neuen Bestattungsformen entscheiden.

Zunächst möchten wir Ihnen erklären, was wir als Christinnen und Christen glauben.

 

Glaubensaussage der katholischen Kirche zur Auferstehung:

Das Bistum Trier schreibt zur kirchlichen Bestattung:

„Es ist ein wichtiges kirchliches Anliegen, dass für jede Katholikin und jeden Katholiken die kirchliche Begräbnisfeier als öffentliche Feier stattfindet. Diese Feier ist unsere Form, uns von einem verstorbenen Mitglied zu verabschieden und diesen Menschen im Glauben ganz in Gottes Hand zu geben. In ihr kann die Trauer gemeinsam ausgehalten, gelebte Solidarität erfahren und im Angesicht des Todes die Hoffnungsbotschaft von der Auferstehung verkündet werden. So wird spürbar, dass Lebende und Verstorbene in Gott auch über den Tod hinaus verbunden sind.

 

Unter den Beisetzungsformen bevorzugt die Kirche wegen der Ähnlichkeit mit dem Begräbnis Jesu die Erdbestattung des Leichnams. Daneben ist die Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne kirchlich anerkannt. Als katholische Kirche sind uns aus der christlichen Bestattungskultur heraus die folgenden Aspekte besonders wichtig:

  • Jeder Mensch ist einmalig und hat eine besondere Würde, auch über den Tod hinaus. Dafür steht der Name. Deshalb legen wir Wert darauf, dass ein Grab namentlich gekennzeichnet wird.

 

  • Die namentliche, öffentlich zugängliche Grabstätte eines Menschen ist für Hinterbliebene ein wichtiger Ort für Trauer und (christliches) Gedenken. Nicht allen Angehörigen ist das gleichermaßen wichtig. Zu denken ist aber auch an weitere Personen aus dem Beziehungsnetz der verstorbenen Person.

 

  • Die Orte, wo die Toten bestattet sind, soll im Gesichtkreis der Lebenden öffentlich sichtbar bleiben und erkennbar sein, o wie es etwa bei den Friedhöfen der Fall ist. An solchen Orten können Trauerende einander begegnen, und es kann die Gemeinschaft von Lebenden und Verstorbenen gelebt und erfahren werden.

 

  • Ein weiteres Anliegen ist es, dazu beizutragen, dass auch Menschen mit wenig finanziellen Mitteln ein würdiges Begräbnis und ein namentliches Grab erhalten.

 

  • Die neuen Bestattungsformen sind überwiegend anonyme Bestattungsformen, bei denen keine öffentliche, namentlich gekennzeichnete Grabstelle entsteht. Sie entsprechen damit den oben genannten Kriterien nur teilweise oder gar nicht. Deshalb lassen sie sich nicht ohne Weiteres in die kirchliche Begräbnisfeier integrieren.

 

  • Auch bei der Wahl eine der neuen Bestattungsform bleibt jedoch das kirchliche Anliegend leitend, dass seelsorgliche Begleitung und ein kirchliches Begräbnis stattfinden.“[1]

 

Was bieten wir als katholische Kirche im Bistum Trier an, wenn sich ein Mitchrist für eine der neuen Bestattungsformen, die das Land Rheinland-Pfalz anbietet, entscheidet?

  • Grundsätzlich bleibt ein getaufter und zur Kirche gehörender Mensch Teil der Gemeinde!

 

  • Wir bieten Ihnen Trauergottesdienste an, wie eine Eucharistiefeier oder ein Wortgottesdienst mit Verabschiedung des Verstorbenen in unseren Kirchen im Pastoralen Raum Andernach oder in der Trauerhalle auf dem Friedhof. Die Orte müssen freizugänglich sein und für solche Feiern ausgewiesen sein. Die/Der Verstorbene wird gesegnet und aus der Mitte der Gemeinde verabschiedet und danach zu seinem Bestimmungsort gebracht.

 

 

Was wir nicht vornehmen sind:

 

  • Trauerfeiern mit Begräbnis auf einem Schiff bei einer Fluss- oder Seebestattung.
  • Keine Beisetzung bei der Aufbewahrung der Asche zu Hause.
  • Einen kirchlichen Gottesdienst im Rahmen einer Verstreuung der Verstorbenen.
  • Nach der Weiterverarbeitung der Asche der Verstorbenen sind grundsätzlich keine Riten mehr möglich.

 

Wir sind bereit, die trauernden Angehörigen zum jeweiligen Bestimmungsort für die Asche der Verstorbenen seelsorglich zu begleiten und ihnen unseren Beistand anzubieten. Dies sollte im Einvernehmen mit dem jeweiligen Geistlichen oder der/dem Beauf-tragten für den kirchlichen Bestattungsdienst abgesprochen werden. Wir vollziehen am Bestimmungsort keine kirchlichen Riten!

Unser Grundsatz gilt, dass wir alle unseren verstorbenen Schwestern und Brüder, die Ehre zukommen lassen möchten und die persönlichen Entscheidungen jedes Einzelnen voll respektieren, dennoch handeln wir in der Liturgie (Trauergottesdiensten) nach dem Glauben der Kirche und fügen nichts hinzu, was nicht zum katholischen Ritus und ihrem Glaubensverständnis dazu gehört.

 

Wo kann ich mich hinwenden mit meiner Trauer?

Trauer ist ein heilsamer Prozess, der uns Menschen hilft, den Moment zu verarbeiten, wenn wir mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind.

Wir bieten Ihnen als Seelsorgerinnen und Seelsorger unseren seel-sorglichen Dienst an, z.B. mit Gesprächen im Rahmen einer Trauer-begleitung, die sehr individuell gestaltet werden kann. Wichtig ist uns, mit Ihnen gemeinsam das Heilsame in der Trauer zu entdecken und zu begleiten. Damit stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie es wünschen.

 

Dekan Eric Condé, Gemeindereferentin Monika Schneider, Pastoralreferent Felix Tölle und Diakon Andreas Schlösser

Andernach, Februar 2026

 

 

 

[1] Auszug aus: https://www.bistum-trier.de/bestattung